Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
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Verwaltungsvertreterin Even berichtet wie folgt:
- Aufgrund der vom Ortsrat Soßmar bemängelten Thekenverkleidung im DGH hat am 20.01.2026 ein Ortstermin mit der bauausführenden Firma, einem Vertreter des Ortsrates und der Verwaltung stattgefunden. Ergebnis des Gespräches war, dass die Thekenverkleidung vertragsgerecht und fachlich korrekt ausgeführt wurde. Die Konstruktion entspricht der beauftragten Leistung und weist keine funktionalen oder technischen Mängel auf. Die Verwaltung hat jedoch zur Verbesserung der Konstruktion zusätzliche Stützfüße in Auftrag geben. Ein Austausch der Thekenplatte wird verwaltungsseitig nicht beauftragt, da diese ohne Einschränkung genutzt werden kann.
- Bei der letzten Ortsratssitzung wurde die am „Brinkgarten/Jägerstraße/Severitstraße“ neu angepflanzte Hecke bemängelt. Die Pflanzarbeiten wurden im Vorfeld mit Vertretern des Ortsrates bei einem Ortstermin im Juni 2025 abgestimmt. Die Hecke wurde, wie vor Ort besprochen, mit einem Abstand von 0,5 m zum Gehweg gepflanzt. Da sie als Einfriedungsersatz geplant ist, soll die Hecke auf max. 1,50 m Höhe grenzbündig verschnitten werden.
- Es wird um Mitteilung gebeten, was damit gemeint ist, das Regenrückhaltebecken des Wasserverbandes Peine „wieder zu ertüchtigen“. Eine regelmäßige Pflege des Beckens wird nach Auskunft des Wasserverbandes bereits durchgeführt.
- Die Gemeindeverwaltung hatte keine Kenntnis von den auf den Flächen des Realverbandes Soßmar gepflanzten Bäume. Nach einem Telefonat mit dem Vorsitzenden des Realverbandes hat dieser mittlerweile herausgefunden, wer für die Pflanzung verantwortlich ist. (3 Bäume bleiben, 1 Baum wurde entfernt)
- Sachstandsbericht „Der große Beek“ Der Wasserverband Harz-Heide hat für die Gemeinde Hohenhameln die Bearbeitung des Projekts der integrierten Landschaftsgestaltung auf der Fläche „Der große Beek“ im Ortsteil Soßmar der Gemeinde Hohenhameln im Landkreis Peine auf einer Fläche von ca. 6 ha. Übernommen.
Im Jahr 2011 wurde vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) eine Projektskizze formuliert, die die Umgestaltung der Fläche „Der große Beek“ östlich von Soßmar mit der Zielsetzung, Naturschutz, Hochwasserschutz und Naherholung zu verbinden, vorsieht. Die Beschreibung umfasst die Einbindung der angrenzenden Gräben, zum einen zur Erhöhung der Biodiversität durch Entstehung neuer Lebensräume (Naturschutz) und zum anderen zur Schaffung von Retentionsflächen im Hochwasserfall (Natürlicher Hochwasserschutz).
Zur Umsetzung war zunächst der Flächenerwerb notwendig, wofür u.a. Fördermittel akquiriert werden konnten. Der westliche Teil der Fläche wurde mit Hilfe der Förderung aus GAK-Mitteln erworben. Der östliche Teil der Fläche ist mit Ersatzgeldern der Windenergieanlagen „Kirchbergsfeld“ in der Gemarkung Bierbergen finanziert worden. An die Finanzierung des Flächenerwerbs sind Nebenbestimmungen gebunden, die Vorgaben zur Gestaltung und Nutzung der Fläche machen.
Im Hochwasserschutzkonzept Soßmar aus dem Jahr 2024 wurde die Projektidee der Polder aus der Skizze von 2011 überschlägig geprüft. Der Einfluss auf den Hochwasserabfluss bei einem 100jährlichen Ereignis fällt gering aus. Auf Grund der Vorgaben aus der Förderung zum Flächenerwerb sind Maßnahmen zum natürlichen Hochwasserschutz weiter zu verfolgen.
Maßnahmen, die in der Planung bedacht werden sollen, sind u.a.: - Feuchtbiotope wie Tümpel und sonstige KIeinstgewässer - Hecken, Feldgehölze - Wiedervernässung der Fläche, die zwecks landwirtschaftlicher Nutzung trockengelegt wurde - Kleinbiotope und Kleinstrukturen: holzige, feuchte, steinig-trockene und krautige - Lebensstätten geschützter oder gefährdeter Insektenarten der Agrarlandschaft - Anbindung und Renaturierung „Großer Graben“
Zurzeit ist das Ingenieurbüro UIH aus Höxter mit der Erstellung eines Schutzkonzepts sowie der Leistungsphasen 1 bis 4 zur konkreten Planung der baulichen Umsetzung beauftragt. Für die Erstellung der Genehmigungsunterlagen zur Landschaftsgestaltung sind ebenfalls naturschutzfachliche Gutachten notwendig (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Landschaftspflegerischer Begleitplan). Für diese Gutachten finden im Frühjahr und Sommer Kartierungen statt, u.a. für Hamster und Brutvögel. Die Genehmigungsunterlagen sollen Ende des Jahres 2026 an die Genehmigungsbehörde übermittelt werden.
Eine Maßnahme zum technischen Hochwasserschutz ist mit Blick auf die vergleichsweise geringe Wirksamkeit nicht angezeigt und auf Grund der Nebenbestimmungen der Förderung zum Flächenerwerb nicht möglich. Die verfolgte Maßnahme zur Renaturierung des „Großen Graben“ und zur Landschaftsgestaltung ist nicht mit einem Hochwasserrückhaltebecken zu vergleichen, wird sich aber trotzdem positiv auswirken. Gerade bei kleineren, aber häufigen Starkregenereignissen ist mit dem Effekt des natürlichen Hochwasserrückhalts zu rechnen. Die Maßnahmen werden zur Abflussverzögerung und dadurch zur Entlastung der Ortslage Soßmar führen. Außerdem findet eine nachhaltige und langfristige ökologische Verbesserung der Projektfläche von der ackerbaulichen Nutzung über extensives Grünland hin zu einem ökologisch wertvollen Gebiet statt. |
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