| |
Beschluss: - Für den in der Gebietsabgrenzung dargestellten Bereich wird eine 1. Änderung des Bebauungsplanes „Ehemaliger Kohlehafen“, Ortschaft Mehrum, durchgeführt.
- Die Planungskosten hat die Antragstellerin als Begünstigte zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 6 | | Nein-Stimmen: 0 | | Enthaltungen: 1 | |
|
|