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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes "An der Tränke", Ortschaft Mehrum a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter b) Satzungsbeschluss und Beschluss über die Begründung   

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 15.12.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
Ort: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
2025/115 Aufstellung des Bebauungsplanes "An der Tränke", Ortschaft Mehrum
a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter
b) Satzungsbeschluss und Beschluss über die Begründung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
  Aktenzeichen:622-109
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Brandes, Armin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:
 

  1. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der erneuten Veröffentlichung im Internet und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a  Abs. 3 BauGB eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt den Bebauungsplan „An der Tränke“, Ortschaft Mehrum, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander als Satzung sowie die dazugehörige Begründung.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung einstimmig