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Fachbereichsleiter Meißner berichtet wie folgt: vorläufiger Stand 15.09.2025: Ergebnishaushalt | Ansatz | Ist | Erreichungs--grad | Ordentliche Erträge | 19,581 Mio. | 14,400 Mio. | 73,5% | Ordentliche Aufwendungen | 26,675 Mio. | 17,258 Mio. | 64,7% | Außerordentliche Erträge | 0,152 Mio. | 0,042 Mio. | 27,6% | Außerordentliche Aufwendungen | 0,000 Mio. | 0,252 Mio. | 100,0% | Jahresergebnis | -6,942 Mio. | -3,068 Mio. | 44,2% |
Finanzhaushalt | Ansatz | Ist | | Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit | -7,668 Mio. | -5,415 Mio. | 70,6% | Saldo aus Investitionstätigkeit | -4,934 Mio. | -2,269 Mio. | 46,0% | Saldo aus Finanzierungstätigkeit | 3,955 Mio. | -0,489 Mio. | 12,4% |
Kassenbestand + 15,431 Mio. - Sachstand zum Arbeitskreis Haushaltskonsolidierung
- Am 21.08.2025 hat eine weitere Sitzung des Arbeitskreises Haushaltskonsolidierung stattgefunden.
- Die Entwicklung der strategischen Ausrichtung und Aufgabenkritik mit dem Schwerpunkt kinderfreundliche Kommune wird fortgesetzt. Mit den Trägern der Kindertagesstätten werden derzeit neue Verträge verhandelt. Die Strategievorstellung soll unter Moderation der NSI-Consult GmbH in der nächsten Sitzung des Arbeitskreises Haushaltskonsolidierung vorgestellt werden.
- Einsparvorschläge des Arbeitskreises für den Haushaltsplan 2026 liegen aktuell nicht vor. Entsprechend herausfordernd wird die Erstellung eines rechtskonformen Haushaltssicherungskonzepts für das Haushaltsjahr 2026 werden.
- Der Jahresabschluss 2022 ist am 26.06.2025 unter Inanspruchnahme der Erleichterungen des Niedersächsischen Gesetzes zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG) ohne die sonst erforderliche Rechnungsprüfung beschlossen worden und inzwischen rechtskräftig.
- Der Jahresabschluss 2023 liegt dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vor und kann voraussichtlich ebenfalls noch in diesem Jahr beschlossen werden.
- Weitere Jahresabschlussarbeiten müssen bis auf weiteres ausgesetzt werden, da derzeit zahlreiche vorrangige Aufgaben zu erledigen sind.
- Grundsteuerreform – vorläufige Evaluation 2025
- Bei der Festsetzung der Hebesätze für das Haushaltsjahr 2025 wurde beraten, dass die vorgesehene Aufkommensneutralität vor einer Festsetzung der Hebesätze für das Haushaltsjahr 2026 evaluiert wird.
- Die Hebesätze wurden aufkommensneutral im Verhältnis der bisherigen zu den neuen Grundsteuermessbeträgen auf Basis des jeweiligen Steueraufkommens aus dem Haushaltsjahr 2024 ermittelt und betragen seit dem 01.01.2025 bei der Grundsteuer A 851 v.H. und bei der Grundsteuer B 527 v.H.
- Zum Stand 15.09.2025 hat sich das Gewerbesteueraufkommen 2025 im Vergleich zum Vorjahr wie folgt entwickelt:
| IST 2024 | IST 2025 | Veränderung Euro | Veränderung % | Grundsteuer A | 306.904 Euro | 289.865 Euro | - 17.039 Euro | - 5,3 % | Grundsteuer B | 2.554.687 Euro | 2.577.327 Euro | + 22.640 Euro | + 0,9 % |
- Die Veränderungen bewegen sich etwa im Rahmen der mittelfristigen Entwicklung. Insbesondere durch die Ausweisung von Bauland geht das Aufkommen an Grundsteuer A jährlich tendenziell zurück, während es bei der Grundsteuer B tendenziell steigt. Zum Vergleich wird die Entwicklung der Vorjahre seit 2020 bei unveränderten Hebesätzen von jeweils 570 v.H. dargestellt:
| IST 2020 | IST 2021 | IST 2022 | IST 2023 | Grundsteuer A | 307.595 Euro | 307.111 Euro | 308.968 Euro | 305.112 Euro | Grundsteuer B | 2.429.504 Euro | 2.468.228 Euro | 2.490.761 Euro | 2.508.322 Euro |
- Insbesondere bei der Grundsteuer B sind in Zukunft geringere Einnahmen zu erwarten, da die niedersächsische Landesregierung einen Gesetzentwurf eingebracht hat, nach dem ab 2026 Erlasse der Kommunen in Fällen mit „unbilliger“ Härte für Resthöfe mit teilweise ungenutzten Nebengebäuden sowie bestimmte unbebaute und ungenutzte Grundstücke im Außenbereich ermöglicht werden sollen.
Erträge | IST 2023 | IST 2024 | Ansatz 2024 | IST 2025 | Ansatz 2025 | Gewerbesteuer | 5.614.150 | 27.989.437 | 3.940.000 | 4.224.524 | 5.480.000 |
- „Sportmilliarde“ - Presseberichterstattung
- Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat am 04.09.2025 in seiner sogenannten Bereinigungssitzung eine „Sportmilliarde“ beschlossen. Aus dem Sondervermögen des Bundes werden eine Mrd. Euro bereitgestellt, um in den kommenden vier Jahren kommunale Sportstätten zu sanieren und zu modernisieren.
- Die „Sportmilliarde“ ist Teil des Bundeshaushalts für 2025. Die endgültige Entscheidung über das Haushaltsgesetz soll am 19.09.2025 im Bundestagsplenum fallen.
- Die Fördermittel sollten ab 2026 abgerufen werden können. Der Bund trägt die Kosten demnach alleine. Der für Kommunen und Länder vorgesehene Anteil am Infrastruktur-Sondervermögen von 100 Mrd. Euro wird demnach von der „Sportmilliarde“ nicht berührt. Es soll geplant sein, die Gelder direkt vom Bund an die Kommunen auszugeben. Die Bundeshaushaltsordnung soll so geändert werden, dass das Antragsverfahren möglichst unkompliziert und schnell ist.
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