Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorsitzender Strübe fässt kurz die Eindrücke der vor der Sitzung im Rathaus stattgefundenen Schulbegehung zusammen. Jetzt soll weiter besprochen werden, welche Variante der Machbarkeitsstudie umgesetzt werden soll, ob der Bau einer Mensa und einer Sporthalle sinnvoll und finanzierbar wäre sowie Details zum Raumbedarf und Ausstattung der Räume. Unstrittig ist, dass die aktuell unterschiedlich ausgestatteten Klassenräume nach den aktuellen Vorgaben modernisiert und der Toilettentrakt zu neuen Klassenräumen umgebaut werden sollte. Falls man sich für den Bau einer Mensa und Sporthalle entscheiden sollte, ist deren Standort zu klären. Zur Auswahl würden z.B. die grüne Wiese hinter Schule oder der Schulhof stehen. Es steht zur Debatte, ob die Fläche zwischen der Schule und dem Sportplatz für Parkplätze genutzt werden könnte.
Es wird gefragt, welche Rahmenbedingungen gegeben sein müssen, damit ein Planungsauftrag überhaupt vergeben werden kann. Fachbereichsleiterin Buhndorf antwortet, dass es einerseits davon abhängt, ob die Kinder aus Mehrum und Equord in Hohenhameln beschult werden müssen, da aktuell noch keine Kündigung des Vertrages aus Peine vorliegt und der Raumbedarf von den Schülerzahlen abhängig ist. Vor Auftragsvergabe muss daher die Kündigung aus Peine vorliegen. Andererseits muss der Schulausschuss entscheiden, was konkret realisiert werden soll, damit die entsprechenden Bauaufträge vergeben werden können.
Schulleiterin Pingel wirft ein, dass für den Ganztagsbetrieb aktuell Räume vom Landkreis Peine gemietet sind und die Kinder mit Bussen hin- und zurückgefahren werden. Da auch die Schülerzahlen des Schulzentrums steigen könnte es möglich sein, dass der Landkreis die gemieteten Räume nicht mehr für Hohenhameln zur Verfügung stellen kann. Daher sollte bei der Ermittlung des Raumbedarfs der Ganztagsbetrieb berücksichtig werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass ab 2026, wenn das Anbieten eines Ganztagsbetriebes verpflichtend wird, der Landkreis Peine hierfür zuständig ist. Es wäre möglich, dass der Landkreis weiterhin seine eigene Mensa nutzen möchte und eher die Transportkosten der Kinder zahlen würde, statt eine zweite Mensa zu betreiben.
Zum Thema Ganztagbetrieb kommt die Frage auf, ob dafür extra Räume geschaffen werden müssen. Vorsitzender Strübe antwortet, dass das Ganztagsangebot in den vorhandenen Klassenräumen stattfinden kann.
Anschließend wird beratschlagt, wie mit der Kündigung des Landkreises Peine umgegangen werden soll. Zur Debatte steht, ob die Gemeinde selbst kündigen oder auf die Kündigung des Landkreises warten sollte.
Der Ausschuss einigt sich, dass aktiv zum 31.07.2027 gekündigt werden soll. Sollten die Fristen nicht eingehalten werden können, bietet die Gemeinde Hohenhameln das Kündigungsdatum 31.07.2028 an.
Folgende Beschlussvorlage soll in die Ortsräte Equord, Mehrum, Clauen und Hohenhameln gegeben werden: Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung fristgerecht zum 31.07.2027 zu kündigen. Sollten die Fristen nicht eingehalten werden können, bietet die Gemeinde Hohenhameln das Kündigungsdatum 31.07.2028 an.
Weiterhin wird diskutiert, welche Variante der Machbarkeitsstudie umgesetzt werden soll. Wichtig wäre, dass es einen Beschluss mit klarer Zielvorgabe zur Vorbereitung einer Planungsausschreibung gibt. Es wird 5-6 Monate dauern, bis ein Planungsauftrag erteilt werden kann, da europaweit und wahrscheinlich im 2-stufigen Verfahren ausgeschrieben werden muss. Für die reine Bauzeit muss mit 2 Jahren gerechnet werden.
Es wird zur Diskussion gestellt, ob nicht ein Rohbau für eine 5-Zügigkeit gebaut werden könnte, welcher bei Bedarf schnell zu einem nutzbaren Klassenzimmer ausgebaut werden kann.
Zur Debatte steht außerdem, ob der aktuell 1,5-Zügige Standort Clauen 2-Zügig erweitert oder lediglich ertüchtigt werden soll oder sogar komplett wegfällt.
Frau Schneider und Schulleiterin Pingel geben dabei zu bedenken, dass auch an den Personalbedarf gedacht werden muss. In der Machbarkeitsstudie 4-zügig Hohenhameln + 2-zügig Clauen wird von zwei unabhängigen Schulen mit eigener Verwaltung ausgegangen.
Bezüglich einer 5-Zügigkeit in Hohenhameln und dem Wegfall vom Standort Clauen wirft Frau Kwiezinski ein, dass es personell schwierig werden könnte, so viele Schüler an einem Standort vernünftig zu beaufsichtigen. Gleichzeitig ist es vor allem im Grundschulalter förderlich für die Kinder, wenn sie in einem kleineren, geschützteren Rahmen zur Schule gehen können. Schulleiterin Pingel sagt dazu, dass ein 2-zügiger Standort natürlich ruhiger ist, aber Clauen und Hohenhameln als eine Einheit geleitet werden und alle Kinder die gleichen Lernmöglichkeiten haben sollten, unabhängig vom Standort. Bei der Variante 4-zügig Hohenhameln und 2-zügig Clauen ist es nicht möglich, gleiche Bedingungen sowohl für die Kinder als auch die Lehrer zu gewährleisten.
Vorsitzender Strübe weist in diesem Zusammenhang auf die Empfehlung der Machbarkeitsstudie hin, Hohenhameln 4-zügig auszubauen und Clauen 1,5-zügig zu belassen. Beide Standorte bieten die Möglichkeit, später noch erweitert zu werden, um sich bei Bedarf zukünftigen Ortsentwicklungen anzupassen.
Der Ausschuss spricht sich abschließend dafür aus, den Bürgermeister zu bitten, mit dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) Kontakt bezüglich der Möglichkeit einer eigenen Schulleitung und Verwaltung für den Standort Clauen aufzunehmen.
Prüfauftrag: Herr Bürgermeister Semper soll sich beim RLSB erkundigen, ob eine eigene Schulleitung mit Verwaltung für Clauen möglich wäre.
Für den Fall, dass Clauen nicht ausgebaut, sondern saniert wird, erläutert Herr Dorner die Möglichkeiten. Um eine gleichwertige Unterrichtsqualität wie in Hohenhameln zu bieten, wird eine schallreduzierende Akustikdecke und moderne Verschattungsanlagen benötigt. In den WC-Anlagen sollen Sanierungen stattfinden.
Zur Entscheidungsfindung der Ausbauvarianten trägt Herr Dorners Erläuterung zur zukünftigen Wohnentwicklung in der Gemeinde bei. Er führt aus, dass es durch für die Zukunft geplanten Wohnbauflächen mit mindestens 230 neuen Wohneinheiten und den demographischen Wandel in der Gemeinde nicht unwahrscheinlich ist, dass eine 5-Zügigkeit in Hohenhameln mit einem weiterhin bestehenden Standort in Clauen zukünftig nötig sein könnte.
Der Ausschuss einigt sich abschließend auf zwei Varianten: 2. 5-Zügigkeit in Hohenhameln, Multifunktionsraum, Bestand Clauen unter Beachtung der Einwohnerentwicklung in der Gemeinde Hohenhameln
Beschlussvorlage:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |