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Auf die geänderte Anlage wird hingewiesen.
Beschluss: - Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in den vorliegenden tabellarischen Zusammenstellungen.
- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt den Bebauungsplan „Ehemaliger Kohlehafen“, zugleich 1. Änderung des Bebauungsplanes „Ackerköpfe“, Ortschaft Mehrum, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) als Satzung sowie die Begründung zum vorgenannten Bebauungsplan nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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