Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Leader-Börderegion
Telefonverbindung
Hochwasserschutzkonzept
380 KV-Leitungen
Kohlehafen Mehrum
Asylbewerbende und Geflüchtete – Stand: 17.10.2024 Derzeit sind 140 Drittstaatler (Asylbewerbende einschl. anerkannter Personen) - davon 53 Minderjährige - aufgenommen. Zudem sind 101 Ukrainer - davon 47 Minderjährige aufgenommen. Die Unterbringung der vorgenannten Personen gliedert sich wie folgt: 34 Personen wohnen in gemeindeeigenen Objekten, 175 Personen in angemieteten Objekten, 32 Personen wohnen in eigenständig/privat angemieteten Wohnungen. Insgesamt 241 Personen
Obdachlosenunterbringungen Zurzeit hat die Gemeinde Hohenhameln 13 Personen aufgrund von Obdachlosigkeit untergebracht: 8 Personen Schützenstr. 3 OG seit 05/2023 gemeindeeigene Unterkunft 3 Personen Marktstr. 6, (vorher Schützenstr. 3 DG) gemeindeeigene Unterkunft 2 Personen Marktstr. 8, (vorher Schützenstr. 3 DG) gemeindeeigene Unterkunft Derzeit kümmert sich die Verwaltung um eine andere Unterbringungsmöglich-keit, da die Marktstraße künftig nicht mehr genutzt werden kann. Bei einer Person ist der sozialpsychiatrische Dienst informiert. Das Verfahren bleibt weiterhin abzuwarten.
Kraftwerk Mehrum Am 26.10.2024 sollen die Sprengungen der beiden Aschesilos des Kraftwerkes durchgeführt werden. Die Feuerwehr übernimmt die Brandwache vor Ort und kontrolliert in Zusammenarbeit mit der Polizei die Sperrzonen.
Suche nach öffentlichen Räumlichkeiten Am 18.10.2024 ging per E-Mail bei der Gemeinde Hohenhameln eine Anfrage der AfD-Kreisvorsitzenden vom AfD-Kreisverband Peine ein, ob die Möglichkeit der Anmietung von öffentlichen Räumlichkeiten im Raum Hohenhameln bestünde. Angefragte Termine sind:
Die verwaltungsseitig veranlasste rechtliche Bewertung durch ein Fachanwaltsbüro hat folgendes ergeben: Die Gemeinde kann dem AfD-Kreisverband Peine die Anmietung von Gemeinderäumen verweigern, wenn die Gemeinde ihre Räumlichkeiten bisher nur den Ortsverbänden anderer politischer Parteien zur Verfügung gestellt hat. Die Darlegungs- und Beweislast hierfür trägt im Streitfall die Gemeinde. Wenn die Gemeinde ihre Räume in der Vergangenheit lediglich den Ortsverbänden von politischen Parteien zur Verfügung gestellt hat, dann hätte die Gemeinde ihre Räume durch faktisches Verhalten konkludent so gewidmet, dass nur Ortsverbände einer politischen Partei einen Anspruch auf Zulassung zu Räumen der Gemeinde hätten. Folglich hätte ein Kreisverband egal welcher Partei keinen Anspruch auf Abschluss eines Mietvertrages über Gemeinderäume.
Nach unseren verwaltungsseitigen Aufzeichnungen/Recherchen haben bisher nur die jeweiligen Ortsverbände anderer politischer Parteien eingeladen und die öffentlichen Räume der Gemeinde Hohenhameln in der Vergangenheit genutzt.
Nach der rechtlichen Prüfung würden wir verwaltungsseitig der Vorsitzenden /AfD KV Peine mitteilen, dass die Gemeinde ihre Räume grundsätzlich politischen Parteien zur Verfügung stellt, aber lediglich den jeweiligen Ortsverbänden. Da die Vorsitzende ihre Anfrage vom 18.10.2024 im Namen des Kreisverbandes Peine gestellt habe, sei nach bisheriger Praxis eine Vermietung an einen Kreisverband gleich welcher Partei ausgeschlossen. Der Verwaltungsausschuss hat diese Mitteilung einstimmig bei einer Enthaltung beschlossen.
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