Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Auszug - Bericht der Verwaltung  

 
 
Sitzung des Ortsrates Equord
TOP: Ö 5
Gremium: Ortsrat Equord Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 05.06.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte "Bei Herta", Am Sportplatz 7
Ort: Gaststätte "Bei Herta", Am Sportplatz 7
 
Wortprotokoll

Die Verwaltung berichtet wie folgt:

 

1. Der Erste-Hilfe-Kasten im MZG Equord wurde überprüft.

 

2. Die Probleme mit der Tür in der Trennwand im MZG Equord waren nur kurzfristig behoben, so dass die Firma nun einen Austausch des Türmoduls prüft.

 

3. Das Ortsschild am Ortsausgang in Richtung Mehrum wurde wieder gedreht.

 

4. Das Straßenschild Am Kleinen Siek wurde auf die andere Straßenseite versetzt und gedreht.

 

5. Bei der zum Schützenfest erfolgten Information über die Aufstellung der Laternen in der Straße Am Kleinen Siek hat es durch die AVACON eine Fehlinformation bezüglich der Ausführung gegeben. Entgegen der Absprache und Mitteilung ist mit den Arbeiten nicht in Equord sondern in Hohenhameln Am Schildbaum begonnen worden. Die Laternen sind nunmehr aufgestellt und werden in Kürze angeschlossen.

 

6. Die Löcher des schadhaften Belags auf dem Fußweg der Auebrücke wurde noch nicht ausgebessert. Es wird zurzeit geklärt, ob man den Belag bituminös oder in pflasterbauweise herstellt. Sobald dies geklärt ist, werden Termine für Reparaturarbeiten abgesprochen.

 

7. In der Lindenstraße und im Mehrumer Weg wurden die Bepflanzungsarbeiten fertiggestellt. Einige Flächen wurden als Blühwiese angelegt und werden nur im Randbereich zu Pflasterflächen gemäht. Die betroffenen Flächen werden in Kürze mit einem kleinen Informationsschild markiert.

 

8. Nach Prüfung wurde entschieden, derzeit keine Hundekotbeutelspender aufzustellen. Seitens der Verwaltung wird geprüft, ob im Verlauf der Lindenstraße zwei Abfalleimer aufgestellt werden können.

 

9. Der Landwirt, der den 3m breiten Blühstreifen westlich der Bebauung Am Mühlenkamp anlegen und Pflegen sollte, wurde seitens der Verwaltung aufgefordert, den Blühstreifen endlich anzulegen. Hier sollen regelmäßige Kontrollen stattfinden.

 

10. Außerdem wurde der Pächter der Weide aufgefordert, den schadhaften Zaun am Verbindungsweg zwischen Equord und Mehrum sicherer zu gestalten. Dem Landkreis ist der Fall bereits bekannt.

 

11. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr beabsichtigt den Streckenabschnitt der B65 in der Ortsdurchfahrt Mehrum und im weiteren Verlauf bis Schwicheldt in mehreren Teilabschnitten zu sanieren. Genaue Termine und Umleitungsstrecken werden in der ausstehenden Verkehrsbehördlichen Anordnung benannt und auch auf der Homepage der Gemeinde Hohenhameln zu gegebener Zeit veröffentlicht.

 

12. Der schadstofffreie, abgefräste Asphaltbelag aus Mehrum wird für die Sanierung des Wirtschaftsweges zwischen Equord und Rötzum verwendet. Hierfür wurde in der letzten Woche zur Vorbereitung die alte Asphaltdeckschicht ab Osterfeuerbrennplatz auf einer Länge von 1200 m abgefräst und der Wegequerschnitt verbreitert. Eine Information über eingeschränkte Nutzungen wurde in der 20. Kalenderwoche an die Ortslandwirte, Ortsvorsteherin und Ortsbürgermeister der betroffenen Gemarkungen gegeben.

 

13. Bezüglich der Bushaltestellensituation an der Remmertsbrücke erfolgte eine Stellungnahme des Landkreis Peine, Fachdienst Verkehr. Im Verlauf des Kreisverkehrsplatzes gibt es ausreichend gesicherte Querungsmöglichkeiten, so dass jedermann ermöglicht wird, dort sicher die Fahrbahn zu queren. Die Geschwindigkeiten, die innerhalb von Kreisverkehrsplätzen gefahren werden, sind allein schon aufgrund der Kurvenlage gering. Außerdem hatte der Vater versichert, den Schulweg mit seinem Kind zu üben.

 

Eine Geschwindigkeitsreduzierung kommt hier ebenfalls nicht in Betracht, da es nicht dringend erforderlich ist, da in den letzten drei Jahren hier kein relevantes Unfallgeschehen bekannt ist. Beschränkungen des Straßenverkehrs durch die Straßenverkehrsbehörde sind ohne zwingenden Grund nicht zulässig.