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Auszug - Formelle Angelegenheiten  

 
 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln
TOP: Ö 1
Gremium: Rat der Gemeinde Hohenhameln Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 17.04.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:07 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfgemeinschaftshaus Hohenhameln
Ort: Dorfgemeinschaftshaus Hohenhameln, Clauener Straße 1 A, 31249 Hohenhameln
 
Wortprotokoll

Da weder der Ratsvorsitzende Jan Wouter van Leeuwen, noch die erste stellvertretende Ratsvorsitzende Anja Böttcher, noch der zweite stellvertretende

Ratsvorsitzende Malte Cavalli anwesend sind, ist § 3 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Gemeinde Hohenhameln anzuwenden.

 

Sind die/der Ratsvorsitzende und ihr/e Vertreter/innen und Vertreter verhindert, so wählt der Rat unter dem Vorsitz des ältesten anwesenden hierzu bereiten Ratsmitgliedes für die Dauer der Verhinderung, längstens für die Dauer der Sitzung eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden aus seiner Mitte.“

 

Das älteste Ratsmitglied ist Bürgermeister Uwe Semper er übernimmt den Vorsitz zur Wahl der/des Vorsitzenden.

 

Ratsmitglied Hebbelmann schlägt Bürgermeister Uwe Semper als Ratsvorsitzenden für diese Sitzung vor.

 

rgermeister Uwe Semper wird einstimmig zum Ratsvorsitzenden für diese Sitzung gewählt er nimmt die Wahl an.

 

rgermeister Uwe Semper begrüßt die ca. 100 Zuhörerinnen und Zuhörer.

 

rgermeister Uwe Semper stellt fest, dass zu dieser Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde und das mit 12 von 25 Ratsmitgliedern nicht die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist.

 

rgermeister Uwe Semper stellt die Beschlussunfähigkeit des Rates der Gemeinde Hohenhameln fest.

 

rgermeister Uwe Semper kündigt an, dass zu einer neuen Ratssitzung mit derselben Tagesordnung eingeladen wird.

Sie findet am Donnerstag, 25.04.2024 um 18.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Hohenhameln, Clauener Straße 1 a statt.

 

Auf der Einladung steht

 

Ausdrücklicher Hinweis:

Die Sitzung des Rates am Mittwoch, 17.04.2024 konnte nach ordnungsgemäßer Einberufung gemäß Tagesordnung nicht durchgeführt werden, weil die Mehrheit der Ratsmitglieder nicht anwesend und damit der Rat nicht beschlussfähig war. Ist eine Angelegenheit wegen Beschlussunfähigkeit des Rates zurückgestellt worden und wird der Rat zur Verhandlung über den gleichen Gegenstand zum zweiten Mal einberufen, so ist er gemäß § 65 Abs. 2 Niederchsisches Kommunalverfassungsgesetz dann ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.“

 

rgermeister Uwe Semper weist ausdrücklich darauf hin, dass die Beschluss-

higkeit des Rates der Gemeinde Hohenhameln in seiner Sitzung am Donnerstag, 25.04.2024 ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Ratsmitglieder gegeben ist.

 

rgermeister Uwe Semper schließt die Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln um 18.07 Uhr.