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Auszug - Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 sowie Investitionsprogramm bis 2027  

 
 
Sitzung des Ortsrates Harber
TOP: Ö 6
Gremium: Ortsrat Harber Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 04.04.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfgemeinschaftshaus Harber, Am Busch 2
Ort: Dorfgemeinschaftshaus Harber, Am Busch 2
2023/108-01 Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 sowie Investitionsprogramm bis 2027
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
  Bezüglich:
2023/108
Federführend:Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung Bearbeiter/-in: Meißner, Frank
 
Wortprotokoll

Ortsbürgermeister Böttcher gibt einen umfassenden ckblick über die Entwicklung der Beratungen zum Haushalt 2024 seit November des Vorjahres. Er geht ausführlich auf die Kernpunkte des Haushalts ein. Nachdem sich Konsolidierungsbedarf zum Haushaltensentwurf in der Version 1 von November 2023 ergeben hatte, fanden zwei Arbeitssitzungen des Rates mit Ergebnissen statt, die sich in der Version 2.1 wiederfinden. Das Augenmerk liegt hier insbesondere auf einer zeitlichen Verschiebung der energetischen Sanierung des Hallenbades auf 2026 unter Verlust der Fördermittel in Höhe von 900.000 € wegen Fristablauf. Verwaltungsseitig wurde anschließend alternativ die Version 2.2 angeboten, die eine frühestmögliche energetische Sanierung des Hallenbades vorsieht unter Ausnutzung der bereits gewährten Fördermittel. Besorgnis besteht beim gesamten Ortsrat über eine Verschuldung und einer möglichen drohenden Verschlechterung der Infrastruktur in der Gemeinde. Einigkeit besteht, dass weiterhin an einer Haushaltskonsolidierung gearbeitet werden sse. Die Fraktionen diskutieren die Rechtsfolgen der Haushaltsentwürfe kontrovers. Abweichend vom Beschlussvorschlag beschließt der Ortsrat bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung mehrheitlich die Haushaltsentwürfe Versionen 2.1 und 2.2 abzulehnen.nsche der Ortsräte r notwendige Maßnahmen haben überwiegend keine Berücksichtigung gefunden und eine hohe Verschuldung in der mittelfristigen Finanzplanung sei abzuwenden.