Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Ortbürgermeister Böker erläutert die Beschlussvorlage. Die verschiedenen Versionen der Haushaltssatzung und des Investitionsprogramms bis 2027 werden verglichen. Beschluss: 2. Ein Haushaltssicherungskonzept wird gemäß § 182 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 NKomVG nicht aufgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig
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