Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Kooptiertes Mitglied Aumann bittet die Verwaltung zu prüfen, ob der %-Anteil von 25% nicht auf 33% erhöht werden kann da es sich um eine spezielle Sportförderung handelt.
Antwort über das Protokoll: zuwendungsfähigen Gesamtkosten.
Die Förderrichtlinien sehen hier daher lediglich eine Förderung von 25 % vor. Beschluss:
Die Mittelverteilung für 2024 setzt allerdings die Rechtskraft des Haushaltes 2024 voraus. Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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