Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
In der Beschlussvorlage-Nr. 2023/108 wurde der Beschlussvorschlag um den folgenden zweiten Punkt erweitert: „Ein Haushaltssicherungskonzept wird gemäß § 182 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 NkomVG nicht aufgestellt.“
Wegen weiteren Beratungsbedarfs setzt Bürgermeister Uwe Semper den Tagesordnungspunkt ab.
Arbeitssitzungen zu diesem Thema sind bereits im Sitzungskalender für den 18. Januar und den 08. Februar 2024 vorgesehen.
Bis zur Genehmigung des Haushalts gilt die vorläufige Haushaltsführung.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||