In teilweiser Ergänzung des Beschlussvorschlags beschließen die Mitglieder des Rates einstimmig folgendes:
Beschluss: Der Bürgermeister wird beauftragt, gegenüber dem Finanzamt die Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 UStG abzugeben, um von der Übergangsregelung des § 2b UStG Gebrauch zu machen und die bisherige Rechtslage nach dem 31.12.2016 weiterhin anzuwenden.
Entscheidungsreife Unterlagen sind bis Dezember 2017 vorzulegen.