Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Ausschussvorsitzender Böker betont nochmals, dass nach dem durch den Gemeinderat beschlossenen Brandschutzbedarfsplan eine Ersatzbeschaffung für den RW, bzw. ein drittes Fahrzeug für die Ortsfeuerwehr Hohenhameln, nicht vorgesehen ist. Demnach müsste der bestehende Brandschutzbedarfsplan angepasst bzw. überarbeitet werden. Fachbereichsleiter Bothmer informiert, dass eine Überarbeitung des Brandschutzbedarfsplanes laut Ratsbeschluss für 2026 erfolgen soll. Für 2025 könnten Mittel in den Haushalt eingestellt werden, da die Erstellung eines neuen Brandschutzbedarfsplanes extern vergeben werden soll. Stellv. Ausschussvorsitzender Strübe erklärt, dass der derzeit gültige Brandschutzbedarfsplan keine Verpflichtung beinhaltet und daher nur die Mindestanforderungen definiert. Beschluss:
2. Als Ersatz für den RW2 der Ortsfeuerwehr Hohenhameln wird ein GW-L mit entsprechender Ausstattung beschafft. Die Ausschreibung erfolgt durch die KWL und der Auftrag wird an den Anbieter mit dem jeweils wirtschaftlichsten Angebot vergeben. Außerdem sind Rollcontainer für die verschiedenen Einsatzszenarien anzuschaffen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig |
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