Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Ausschussmitglied Böttcher erkundigt sich, ob die Überschussrücklagen komplett bei der Gemeinde bleiben oder ob der Landkreis von den Rücklagen abschöpfen kann.
Beschluss: Der Rat beschließt, aus dem Jahresabschluss 2021 nach § 123 Absatz 1 Satz 1 NKomVG über die Bildung folgender Rücklagen: a) Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 720,20 Euro, b) Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 187.770,99 Euro.
Abstimmung: Zustimmung einstimmig |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||