Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Verwaltungsvertreter Wolters berichtet wie folgt:
1. Die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat zum Antrag des Ortsrates Clauen auf Errichtung einer Fußgängersignalanlage auf der B494 im Bereich der „Bahnhofstraße“ wie folgt Stellung genommen:
„Die Errichtung von Fußgängerüberwegen bzw. Fußgängersignalanlagen ist an die „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)“ gebunden. Entsprechend dieser Richtlinien dürfen Fußgängerlichtsignalanlagen (LSA) nur dann errichtet werden, wenn bestimmte Kraftfahrzeugmengen und Fußgängerzahlen erreicht werden. Fußgängerlichtsignalanlagen werden demnach in folgenden Einsatzbereichen empfohlen: - 50 bis 100 Fg/h und über 750 Kfz/h - 100 bis 150 Fg/h und über 600 Kfz/h und - über 150 Fg/h und über 450 Kfz/h Bei Schulkindern und verkehrlich sensiblen Bereichen (z.B. Seniorenheime, Krankenhäuser) verringert sich die Zahl der Querenden auf 30 bei mindestens 600 Kfz/h. Am 06.06.2023 wurde im Bereich der „Bahnhofstraße“ eine Fußgängerzählung durchgeführt (siehe Anhang). Dabei wurden von 07.00 Uhr bis 22.00 Uhr 32 Fußgänger erfasst, davon 0 Kinder. Damit werden die geforderten Werte gem. R-FGÜ 2001 nicht erreicht. Infolgedessen ist die Voraussetzung für die Anordnung einer FSA nicht gegeben. Aus unserer Sicht als Straßenbaulastträger besteht keine Notwendigkeit für die Installation einer FSA.“
Die Auswertung ist dem Protokoll beigefügt.
2. Am 22.08.2023 ist ein Bauantrag für den Neubau einer Mobilfunkstation auf einem 50 m hohen Antennenträger in der Gemarkung Clauen eingegangen. Antragsteller ist die Deutsche Funkturm GmbH.
3. Die nächste Ortsratssitzung findet laut Sitzungsplan am 22.November 2023 statt. |
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