Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
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Zur Beratung dieses Tagesordnungspunktes begibt sich die stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte Frau Bodensieck-Janssen in den Zuhörerbereich. Beschluss:
2. Die Gleichstellungsbeauftragte erhält für ihre Tätigkeit eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 77,00 Euro zuzüglich eines Sitzungsgeldes gemäß § 6 der Satzung über Aufwandsentschädigungen, Fahrtkosten und Verdienstausfall von derzeit 30,00 Euro für die Teilnahme an gemeindliche Gremiensitzungen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig
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