Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Ortsratsbetreuerin Bankes berichtet wie folgt:
1. Der Graben nördlich der Anliegergrundstücke „In der Worth“ steht im Eigentum des Realverbandes und anfallende Pflegemaßnahmen sind zuständigkeitshalber von dort auszuführen.
2. Die Verschmutzung von Radwegen durch Pferdeäpfel bleibt ein Ärgernis. Geh- und Radwege gelten als Sonderwege und dürfen von Fußgängern und Radfahrern genutzt werden, auch von Fußgängern, die ein Pferd am Zügel führen, nicht aber von Reitern. Verschmutzungen sind unverzüglich zu beseitigen, d.h. der Pferdehalter darf zum Stall zurückkehren, um mit geeignetem Werkzeug wieder zu kommen, um den Weg zu reinigen. Dieser Hinweis erscheint regelmäßig im Hohenhamelner Kurier mit Hinweis auf § 32 der Straßenverkehrsordnung. |
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