Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Ausschussvorsitzender Strübe verpflichtet
die kommissarische Konrektorin Christiane Bender
als Ausschussmitglied ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen und die Gesetze zu achten. Die Pflichtenbelehrung nach den §§ 40 bis 42 und 54 Abs. 4 NKomVG erfolgt durch die Unterzeichnung der entsprechenden Erklärung. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||