Beschluss:
In teilweiser Ergänzung des Beschlussvorschlags empfehlen die Mitglieder des Finanzausschusses einvernehmlich folgendes: Der Bürgermeister wird beauftragt, gegenüber dem Finanzamt die Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz abzugeben, um von der Übergangsregelung des § 2b Umsatzsteuergesetz Gebrauch zu machen und die bisherige Rechtslage nach dem 31.12.2016 weiterhin anzuwenden. Entscheidungsreife Unterlagen sind bis Dezember 2017 vorzulegen.