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Auszug - Beteiligung der Gemeinde Algermissen, der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen, der Gemeinde Lengede, der Gemeinde Lilienthal und des Flecken Salzhemmendorf als Träger an der Hannoversche Informationstechnologien AöR Beschluss der 7. Änderungssatzung zur Änderung der Satzung der Hannoversche Informationstechnologien AöR  

 
 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln
TOP: Ö 14
Gremium: Rat der Gemeinde Hohenhameln Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 30.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:07 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfgemeinschaftshaus Hohenhameln
Ort: Dorfgemeinschaftshaus Hohenhameln, Clauener Straße 1 A, 31249 Hohenhameln
2022/064 Beteiligung der Gemeinde Algermissen, der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen, der Gemeinde Lengede, der Gemeinde Lilienthal und des Flecken Salzhemmendorf als Träger an der Hannoversche Informationstechnologien AöR

Beschluss der 7. Änderungssatzung zur Änderung der Satzung der Hannoversche Informationstechnologien AöR
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung Bearbeiter/-in: Meißner, Frank
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:
 

  1. Der Rat stimmt der Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Gemeinde und den übrigen Trägern der Hannoverschen Informationstechnologien AöR in der anliegenden Form unter der Prämisse zu, dass auch eine Beteiligung nicht aller dort als neue Vertragspartner aufgeführter Kommunen damit ermöglicht wird und ermächtigt den Bürgermeister, den Vertrag in der anliegenden Form einschließlich späterer Änderungen in § 1, § 2 und § 7, die erfolgen müssen, wenn nicht alle genannten Kommunen sich an der hannIT beteiligen werden, abzuschließen.

 

  1. Der Rat beschließt die anliegende 7. Änderungssatzung zur Anstaltssatzung der Hannoversche Informationstechnologien AöR. Der Beschluss erfolgt unter der Prämisse, dass auch eine Beteiligung nicht aller der unter Ziff. 1 dieser Beschlussvorlage in Bezug genommenen Vertragspartner als neue Träger ermöglicht wird und sich das in § 2 aufgeführte Stammkapital für jede nicht beitretende Kommune um je 1.000 Euro verringern kann. Dieser Fall tritt ein, wenn einzelne der unter Ziff. 1 dieser Beschlussvorlage in Bezug genommenen Vertragspartner bis zum Ablauf des 31. Oktober 2022 keinen Beschluss über den Beitritt fassen und/oder den unter Ziff. 1 benannten öffentlich-rechtlichen Vertrag nicht durch Rücksendung des jeweiligen Unterschriftenblattes bis zum Ablauf des 31. Oktober 2022 (Eingang hannIT) zeichnen sollten. Eine Verkündung der Satzung findet demnach erst nach diesem Zeitpunkt statt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung einstimmig