TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Formelle Angelegenheiten |
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Ö 2 |
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Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner |
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Ö 3 |
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35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaften Bierbergen und Stedum-Bekum;
a) Beschluss über den Entwurf
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange |
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2021/064 |
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Ö 4 |
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Aufstellung des Bebauungsplanes "Windenergieanlagen Kirchbergsfeld", Ortschaften Bierbergen und Stedum-Bekum;
a) Beschluss über den Entwurf
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange |
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2021/065 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2 - Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Windenergieanlagen Kirchbergsfeld“, Ortschaft Bierbergen, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs 2. BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
- Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag über die Zahlung des Ersatzgeldes für den Eingriff in das Landschaftsbild abzuschließen. Über die Realisierung einer entsprechenden Maßnahme wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
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GREMIUM: Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz DATUM: Mo, 11.10.2021 TOP: Ö 4 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Windenergieanlagen Kirchbergsfeld“, Ortschaft Bierbergen, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs 2. BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
- Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag über die Zahlung des Ersatzgeldes für den Eingriff in das Landschaftsbild abzuschließen. Über die Realisierung einer entsprechenden Maßnahme wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: | 4 | Nein-Stimmen: | | Enthaltungen: | 1 | | |
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GREMIUM: Ortsrat Bierbergen DATUM: Mo, 11.10.2021 TOP: Ö 4 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Windenergieanlagen Kirchbergsfeld“, Ortschaft Bierbergen, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs 2. BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
- Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag über die Zahlung des Ersatzgeldes für den Eingriff in das Landschaftsbild abzuschließen. Über die Realisierung einer entsprechenden Maßnahme wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: | 4 | Nein-Stimmen: | | Enthaltungen: | 1 |
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GREMIUM: Ortsrat Stedum-Bekum DATUM: Mo, 11.10.2021 TOP: Ö 4 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Windenergieanlagen Kirchbergsfeld“, Ortschaft Bierbergen, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs 2. BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
- Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag über die Zahlung des Ersatzgeldes für den Eingriff in das Landschaftsbild abzuschließen. Über die Realisierung einer entsprechenden Maßnahme wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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GREMIUM: Rat der Gemeinde Hohenhameln DATUM: Do, 14.10.2021 TOP: Ö 10 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Windenergieanlagen Kirchbergsfeld“, Ortschaft Bierbergen, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs 2. BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
- Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag über die Zahlung des Ersatzgeldes für den Eingriff in das Landschaftsbild abzuschließen. Über die Realisierung einer entsprechenden Maßnahme wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 20 | | Nein-Stimmen: 0 | | Enthaltungen: 1 | |
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