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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Formelle Angelegenheiten |
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| Ö 2 |
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Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner |
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| Ö 3 |
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35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaften Bierbergen und Stedum-Bekum;
a) Beschluss über den Entwurf
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange |
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2021/064 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2 - Die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaften Bierbergen und Stedum-Bekum, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
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11.10.2021 - Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz |
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Ö 3 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaften Bierbergen und Stedum-Bekum, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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11.10.2021 - Ortsrat Bierbergen |
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Ö 3 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaften Bierbergen und Stedum-Bekum, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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11.10.2021 - Ortsrat Stedum-Bekum |
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Ö 3 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaften Bierbergen und Stedum-Bekum, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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14.10.2021 - Rat der Gemeinde Hohenhameln |
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Ö 9 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaften Bierbergen und Stedum-Bekum, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 20 | | Nein-Stimmen: 0 | | Enthaltungen: 1 | |
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| Ö 4 |
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Aufstellung des Bebauungsplanes "Windenergieanlagen Kirchbergsfeld", Ortschaften Bierbergen und Stedum-Bekum;
a) Beschluss über den Entwurf
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange |
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2021/065 |
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