Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Tagesordnung - Sitzung des Ortsrates Bierbergen  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsrates Bierbergen
Gremium: Ortsrat Bierbergen
Datum: Mo, 11.10.2021 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:29 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfgemeinschaftshaus Hohenhameln
Ort: Dorfgemeinschaftshaus Hohenhameln, Clauener Straße 1 A, 31249 Hohenhameln

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Formelle Angelegenheiten    
Ö 2  
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner    
Ö 3  
35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaften Bierbergen und Stedum-Bekum; a) Beschluss über den Entwurf b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Enthält Anlagen
2021/064  
Ö 4  
Aufstellung des Bebauungsplanes "Windenergieanlagen Kirchbergsfeld", Ortschaften Bierbergen und Stedum-Bekum; a) Beschluss über den Entwurf b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Enthält Anlagen
2021/065  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Windenergieanlagen Kirchbergsfeld“, Ortschaft Bierbergen, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs 2. BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

  1. Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag über die Zahlung des Ersatzgeldes für den Eingriff in das Landschaftsbild abzuschließen. Über die Realisierung einer entsprechenden Maßnahme wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    GREMIUM: Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz    DATUM: Mo, 11.10.2021    TOP: Ö 4
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Windenergieanlagen Kirchbergsfeld“, Ortschaft Bierbergen, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs 2. BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

  1. Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag über die Zahlung des Ersatzgeldes für den Eingriff in das Landschaftsbild abzuschließen. Über die Realisierung einer entsprechenden Maßnahme wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. 

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

 

Enthaltungen:

1

 

 

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Bierbergen    DATUM: Mo, 11.10.2021    TOP: Ö 4
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Windenergieanlagen Kirchbergsfeld“, Ortschaft Bierbergen, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs 2. BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

  1. Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag über die Zahlung des Ersatzgeldes für den Eingriff in das Landschaftsbild abzuschließen. Über die Realisierung einer entsprechenden Maßnahme wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

 

Enthaltungen:

1

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Stedum-Bekum    DATUM: Mo, 11.10.2021    TOP: Ö 4
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Windenergieanlagen Kirchbergsfeld“, Ortschaft Bierbergen, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs 2. BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

  1. Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag über die Zahlung des Ersatzgeldes für den Eingriff in das Landschaftsbild abzuschließen. Über die Realisierung einer entsprechenden Maßnahme wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung einstimmig

 

   
    GREMIUM: Rat der Gemeinde Hohenhameln    DATUM: Do, 14.10.2021    TOP: Ö 10
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Windenergieanlagen Kirchbergsfeld“, Ortschaft Bierbergen, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs 2. BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

  1. Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag über die Zahlung des Ersatzgeldes für den Eingriff in das Landschaftsbild abzuschließen. Über die Realisierung einer entsprechenden Maßnahme wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:   20

 

Nein-Stimmen:  0

 

Enthaltungen:   1

 

 

Ö 5  
1. Änderung des Bebauungsplanes "Überm Berge II", Ortschaft Bierbergen, im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB); a) Beratung über den Entwurf b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Enthält Anlagen
2021/067