Beschluss:
Die Gemeinde Hohenhameln erteilt ihr Einvernehmen zu dem im Sachverhalt erläuterten Genehmigungsverfahren nach dem BimSchG mit folgenden Anregungen und Bedenken:
- Das vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig nachgeforderte Staubgutachten
ist auch der Gemeinde Hohenhameln vorzulegen. Es ist darin nachzuweisen, dass die
Grenzwerte zum Immissionsschutz eingehalten werden.
- Die Genehmigungsbehörde hat nach Inbetriebnahme der neuen Anlagen regelmäßig zu
überprüfen, dass die Grenzwerte zum Immissionsschutz (insbesondere Geräusch- und
Staubimmissionen) eingehalten werden.
- Die Erstellung des Feuerwehrplanes hat unter Beteiligung der Ortsfeuerwehr Mehrum
zu erfolgen. Eine umfassende Einweisung auf dem Betriebsgelände ist zwingend
sicherzustellen.
- Der Zu -und Abfahrtsverkehr durch LKW hat über das klassifizierte Straßennetz (B 65
und L 413) zu erfolgen.