Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Dehnenweg“ im beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Dehnenweg“, Ortschaft Hohenhameln wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Dehnenweg“ im beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Dehnenweg“, Ortschaft Hohenhameln wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig
GREMIUM: Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz DATUM: Mo, 21.06.2021 TOP: Ö 8
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Dehnenweg“ im beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Dehnenweg“, Ortschaft Hohenhameln wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig
GREMIUM: Rat der Gemeinde Hohenhameln DATUM: Do, 24.06.2021 TOP: Ö 17
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Dehnenweg“ im beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Dehnenweg“, Ortschaft Hohenhameln wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.