TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Formelle Angelegenheiten |
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Ö 2 |
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Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 16.09.2020 |
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2020/525 |
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Ö 3 |
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Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner |
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Ö 4 |
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Bericht des Ortsbürgermeisters |
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Ö 5 |
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Bericht der Verwaltung |
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Ö 6 |
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Aufstellung des Bebauungsplanes "Vorstufenzentrum Kirchbergsfeld", Ortschaft Bierbergen
a) Beratung über den Entwurf
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange |
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2020/082 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2 - Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Vorstufenzentrum Kirchbergsfeld“, Ortschaft Bierbergen, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
- Mit der KWS Lochow GmbH ist ein städtebaulicher Vertrag hinsichtlich der Nutzung des nichtöffentlichen Wirtschaftsweges abzuschließen.
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GREMIUM: Ortsrat Bierbergen DATUM: Mi, 25.11.2020 TOP: Ö 6 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Vorstufenzentrum Kirchbergsfeld“, Ortschaft Bierbergen, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
- Mit der KWS Lochow GmbH ist ein städtebaulicher Vertrag hinsichtlich der Nutzung des nichtöffentlichen Wirtschaftsweges abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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GREMIUM: Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz DATUM: Mo, 07.12.2020 TOP: Ö 5 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Vorstufenzentrum Kirchbergsfeld“, Ortschaft Bierbergen, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
- Mit der KWS Lochow GmbH ist ein städtebaulicher Vertrag hinsichtlich der Nutzung des nichtöffentlichen Wirtschaftsweges abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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GREMIUM: Rat der Gemeinde Hohenhameln DATUM: Do, 10.12.2020 TOP: Ö 11 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Vorstufenzentrum Kirchbergsfeld“, Ortschaft Bierbergen, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
- Mit der KWS Lochow GmbH ist ein städtebaulicher Vertrag hinsichtlich der Nutzung des nichtöffentlichen Wirtschaftsweges abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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Ö 7 |
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Errichtung einer Mobilfunkanlage in der Gemarkung Bierbergen; Abschluss eines Wegebenutzungs- und Leitungsrechtsvertrages |
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Ö 8 |
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Antrag auf Entfernung eines Baumes in der Weststraße |
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Ö 9 |
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Zuschüsse an Vereine und Organisationen |
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Ö 10 |
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Anträge und Anfragen |
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