Der Gemeinderat beschließt die anliegende gem. § 28 KomHKVO erlassenen Vergaberichtlinien der Gemeinde Hohenhameln zur Bestimmung von Wertgrenzen und Maßgaben für die Vergabe öffentlicher Aufträge über Liefer-, Dienst- und Bauleistungen.
25.06.2020 - Rat der Gemeinde Hohenhameln
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die anliegende gem. § 28 KomHKVO erlassenen Vergaberichtlinien der Gemeinde Hohenhameln zur Bestimmung von Wertgrenzen und Maßgaben für die Vergabe öffentlicher Aufträge über Liefer-, Dienst- und Bauleistungen.