Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Tagesordnung - Sitzung des Ortsrates Equord  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsrates Equord
Gremium: Ortsrat Equord
Datum: Mi, 22.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckgebäude Equord, Hämelerwalder Str. 14
Ort: Mehrzweckgebäude Equord, Hämelerwalder Str. 14

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Formelle Angelegenheiten      
Ö 2  
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner      
Ö 3  
Stellungnahme im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz; Antragsteller: Peiner Entsorgungsgesellschaft mbH Vorhaben: Außenlagerkonzept, Altholzlagerung und -behandlung Standort: Stedum-Bekum, Hildesheimer Straße 15  
Enthält Anlagen
2019/031  
    VORLAGE
   

Die Gemeinde Hohenhameln erteilt ihr Einvernehmen zu dem im Sachverhalt erläuterten Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz unter dem Vorbehalt, dass die noch offenen Punkte und Empfehlungen aus dem übergeordneten Brandschutzkonzept vom 04.09.2015 und die Empfehlungen aus der aktuellen brandschutztechnischen Stellungnahme vom Antragsteller umgesetzt werden. Die Genehmigungsbehörde hat außerdem nach Inbetriebnahme der neuen Anlagen zu überprüfen, dass die Grenzwerte zum Immissionsschutz (insbesondere durch Geräusch- und Staubimmissionen) tatsächlich eingehalten werden.

 

 

   
    22.05.2019 - Ortsrat Equord
    Ö 3 - geändert beschlossen
   

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung einstimmig

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    05.06.2019 - Ortsrat Stedum-Bekum
    Ö 3 - geändert beschlossen
   

Beschluss:
Die Gemeinde Hohenhameln erteilt ihr Einvernehmen zu dem im Sachverhalt erläuterten Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz unter dem Vorbehalt, dass die noch offenen Punkte und Empfehlungen aus dem übergeordneten Brandschutzkonzept vom 04.09.2015 und die Empfehlungen aus der aktuellen brandschutztechnischen Stellungnahme vom Antragsteller umgesetzt werden. Die Genehmigungsbehörde hat außerdem nach Inbetriebnahme der neuen Anlagen zu überprüfen, dass die Grenzwerte zum Immissionsschutz (insbesondere durch Geräusch- und Staubimmissionen) tatsächlich eingehalten werden. Die Ergebnisse sind monatlich zu ermitteln und zu veröffentlichen. Die Betriebszeiten der neuen Anlage gelten mit der Genehmigung auch für die bestehende Anlage. Die Bedüsungsanlage ist sowohl beim Brechen als auch beim Verladen verpflichtend einzusetzen.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung einstimmig

   
    24.06.2019 - Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz
    Ö 5 - geändert beschlossen
   

Beschluss:
 

Die Gemeinde Hohenhameln erteilt ihr Einvernehmen zu dem im Sachverhalt erläuterten Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz unter dem Vorbehalt, dass die noch offenen Punkte und Empfehlungen aus dem übergeordneten Brandschutzkonzept vom 04.09.2015 und die Empfehlungen aus der aktuellen brandschutztechnischen Stellungnahme vom Antragsteller umgesetzt werden. Die Genehmigungsbehörde hat außerdem nach Inbetriebnahme der neuen Anlagen zu überprüfen, dass die Grenzwerte zum Immissionsschutz (insbesondere durch Geräusch- und Staubimmissionen) tatsächlich eingehalten werden. Die Ergebnisse sind monatlich zu ermitteln und zu veröffentlichen. Die Betriebszeiten der neuen Anlage gelten mit der Genehmigung auch für die bestehende Anlage. Die Bedüsungsanlage ist sowohl beim Brechen als auch beim Verladen verpflichtend einzusetzen. Außerdem sind die Betriebsflächen einer täglichen Reinigung zu unterziehen, sofern an diesem Tag ein Brechen und/oder Verladen stattfindet.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung einstimmig

 

   
    27.06.2019 - Rat der Gemeinde Hohenhameln
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:
Die Gemeinde Hohenhameln erteilt ihr Einvernehmen zu dem im Sachverhalt erläuterten Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes unter dem Vorbehalt, dass die noch offenen Punkte und Empfehlungen aus dem übergeordneten Brandschutzkonzept vom 04.09.2015 und die Empfehlungen aus der aktuellen brandschutztechnischen Stellungnahme vom Antragsteller umgesetzt werden. Die Genehmigungsbehörde hat außerdem nach Inbetriebnahme der neuen Anlagen zu überprüfen, dass die Grenzwerte zum Immissionsschutz (insbesondere durch Geräusch- und Staubimmissionen) tatsächlich eingehalten werden.

Die Ergebnisse sind monatlich zu ermitteln und zu veröffentlichen. Die Betriebszeiten der neuen Anlage gelten mit der Genehmigung auch für die bestehende Anlage. Die Bedüsungsanlage ist sowohl beim Brechen als auch beim Verladen verpflichtend einzusetzen. Außerdem sind die Betriebsflächen einer täglichen Reinigung zu unterziehen sofern an diesem Tag ein Brechen und/oder Verladen stattfindet.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung einstimmig

Ö 4  
Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 13.03.2019  
2019/367  
     
   
Ö 5  
Bericht der Verwaltung      
Ö 6  
Bericht des Ortsbürgermeisters      
Ö 7  
Erneuerung der Straßenräume "Lindenstraße - Mehrumer Weg", Ortschaft Equord, im Rahmen der Dorfentwicklung  
Enthält Anlagen
2019/032  
Ö 8  
Zuschüsse an Vereine und Organisationen      
Ö 9  
Vorschläge zum Haushalt 2020 aus dem Bereich der Ortschaft Equord      
Ö 10  
Anträge und Anfragen      
N 1     (nichtöffentlich)