Ab 01.08.2018 werden die Elterngebühren und die Gebühr für Sonderöffnungszeiten für die Benutzung der Kindertagesstätten im Bereich der Gemeinde Hohenhameln nach der in der Anlage festgesetzten Sozialstaffel erhoben.
Die Geschwister-Kind-Regelung findet weiterhin bei der Abrechnung von Elterngebühren Anwendung; Sonderöffnungszeiten sind hiervon ausgenommen.
GREMIUM: Ausschuss für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur DATUM: Di, 12.06.2018 TOP: Ö 8
STATUS DER SITZUNG: öffentlich BESCHLUSSART: (offen)
Beschluss:
Ab 01.08.2018 werden die Elterngebühren und die Gebühr für Sonderöffnungszeiten für die Benutzung der Kindertagesstätten im Bereich der Gemeinde Hohenhameln nach der in der Anlage festgesetzten Sozialstaffel erhoben.
Die Geschwister-Kind-Regelung findet weiterhin bei der Abrechnung von Elterngebühren Anwendung; Sonderöffnungszeiten sind hiervon ausgenommen.
GREMIUM: Rat der Gemeinde Hohenhameln DATUM: Do, 21.06.2018 TOP: Ö 5
STATUS DER SITZUNG: öffentlich BESCHLUSSART: (offen)
Beschluss: Ab 01.08.2018 werden die Elterngebühren und die Gebühr für Sonderöffnungszeiten für die Benutzung der Kindertagesstätten im Bereich der Gemeinde Hohenhameln nach der in der Anlage der Beschlussvorlage festgesetzten Sozialstaffel erhoben.
Die Geschwister-Kind-Regelung findet weiterhin bei der Abrechnung von Elterngebühren Anwendung; Sonderöffnungszeiten sind hiervon ausgenommen.