Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Tagesordnung - Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln
Gremium: Rat der Gemeinde Hohenhameln
Datum: Di, 13.01.2026 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:38 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
Ort: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Formelle Angelegenheiten      
Ö 2  
Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 18.12.2025  
2025/137  
Ö 3  
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner      
Ö 4  
Bericht der Verwaltung      
Ö 5  
Antrag - Triftstraße Mehrum
Enthält Anlagen
2025/095-04  
    VORLAGE
   

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der zuständigen Verkehrsbehörde zu vereinbaren, das derzeit in der Triftstraße angeordnete absolute Durchfahrtverbot für den Schwerlastverkehr derart zu modifizieren, so dass die Land- und Forstwirtschaft die Triftstraße wie bisher nutzen kann und hierbei keine individuellen bürokratischen und / oder finanziellen Aufwände entstehen. Ganz konkret wird eine weitere Zusatzbeschilderung „Zufahrt zu land- und forstwirtschaftlichen Flächen frei“ vorgeschlagen.

   
    12.01.2026 - Ortsrat Mehrum
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der zuständigen Verkehrsbehörde zu vereinbaren, das derzeit in der Triftstraße angeordnete absolute Durchfahrtverbot für den Schwerlastverkehr derart zu modifizieren, so dass die Land- und Forstwirtschaft die Triftstraße wie bisher nutzen kann und hierbei keine individuellen bürokratischen und / oder finanziellen Aufwände entstehen. Ganz konkret wird eine weitere Zusatzbeschilderung „Zufahrt zu land- und forstwirtschaftlichen Flächen frei“ vorgeschlagen.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung einstimmig

   
    13.01.2026 - Rat der Gemeinde Hohenhameln
    Ö 5 - geändert beschlossen
   

Beschluss:
 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der zuständigen Verkehrsbehörde zu vereinbaren, das derzeit in der Triftstraße angeordnete absolute Durchfahrtverbot für den Schwerlastverkehr derart zu modifizieren, so dass die Land- und Forstwirtschaft die Triftstraße wie bisher nutzen kann und hierbei keine individuellen bürokratischen und / oder finanziellen Aufwände entstehen.

Es ist zu gewährleisten das der Zu- und Ablieferverkehr für die Raiffeisenwarengenossenschaft sowohl über die Triftstraße als auch über die Ackerköpfe erfolgen kann.

Ganz konkret wird eine weitere Zusatzbeschilderung „Zufahrt zu land- und forstwirtschaftlichen Flächen und der Raiffeisenwarengenossenschaft frei“ vorgeschlagen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:   17

 

Nein-Stimmen:  2

 

Enthaltungen:   1

 

 

Ö 6  
Mitteilungen und Anfragen      
N 1     (nichtöffentlich)