Die Verwaltung wird beauftragt, mit der zuständigen Verkehrsbehörde zu vereinbaren, das derzeit in der Triftstraße angeordnete absolute Durchfahrtverbot für den Schwerlastverkehr derart zu modifizieren, so dass die Land- und Forstwirtschaft die Triftstraße wie bisher nutzen kann und hierbei keine individuellen bürokratischen und / oder finanziellen Aufwände entstehen. Ganz konkret wird eine weitere Zusatzbeschilderung „Zufahrt zu land- und forstwirtschaftlichen Flächen frei“ vorgeschlagen.