Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der zuständigen Verkehrsbehörde zu vereinbaren, das derzeit in der Triftstraße angeordnete absolute Durchfahrtverbot für den Schwerlastverkehr derart zu modifizieren, so dass die Land- und Forstwirtschaft die Triftstraße wie bisher nutzen kann und hierbei keine individuellen bürokratischen und / oder finanziellen Aufwände entstehen.
Es ist zu gewährleisten das der Zu- und Ablieferverkehr für die Raiffeisenwarengenossenschaft sowohl über die Triftstraße als auch über die Ackerköpfe erfolgen kann.
Ganz konkret wird eine weitere Zusatzbeschilderung „Zufahrt zu land- und forstwirtschaftlichen Flächen und der Raiffeisenwarengenossenschaft frei“ vorgeschlagen.